Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Fragen, die immer wieder gestellt werden. Vielleicht finden Sie schon hier die Antwort auf Ihre spezielle Frage.
Kosten
Kommen bei einer Vertragskündigung gesonderte Kosten auf mich zu?
Sollten der Kündigung keine Gründe höherer Gewalt vorliegen (beispielsweise wird eine Hochzeit wegen der Trennung des Paares abgesagt), wird eine Konventionalstrafe von 50% der Gesamtgage fällig. Dies gilt selbstverständlich auch im umgekehrten Fall (falls Alleinunterhalter/ Musiker/ Zauberkünstler/ Zauberer SVEN B. grundlos absagt. (was bisher noch nicht vorkam ;o) )
13.01.12 - aktualisiert
Öffentliche Termine:
28.+29.01.2012 -
HOCHZEITSMESSE in Bietigheim-B.
11.02.2012 - 74321 Bietigheim-B.
25.02.2012 - 74321 Bietigheim-B. [mehr]