Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Fragen, die immer wieder gestellt werden. Vielleicht finden Sie schon hier die Antwort auf Ihre spezielle Frage.
Sonstiges
Muß die Verpflegung gestellt werden?
Die Verpflegung während der offiziellen Auftrittszeit des Alleinunterhalters/ Musikers/ Zauberer bzw. Zauberkünstlers geht im Rahmen des Üblichen zu Lasten des Veranstalters.
13.01.12 - aktualisiert
Öffentliche Termine:
28.+29.01.2012 -
HOCHZEITSMESSE in Bietigheim-B.
11.02.2012 - 74321 Bietigheim-B.
25.02.2012 - 74321 Bietigheim-B. [mehr]